Ihr Recht auf Mitbestimmung verwirklichen
Stellen Sie sich zur Wahl als Kirchenälteste!
Machen Sie im Oktober 2019 Ihr Kreuz auf dem Stimmzettel!
Bringen Sie sich ehrenamtlich in Ihrer Kirche ein!
Ab Januar 2019 gibt es die ersten Arbeitsmaterialien mit Vorschlägen für Gemeindeaktionen, Referenten, Medientipps und vielem mehr. Machen Sie mit! Greifen Sie das Thema bei Gemeindeveranstaltungen 2019 auf!

Der Gemeindekirchenrat ist das Leitungsgremium einer Kirchengemeinde. Er setzt sich aus gewählten und berufenen ehrenamtlichen Gemeindegliedern sowie den mit dem Pfarrdienst Beauftragten zusammen (i.d.R. 4-12 Mitglieder - je nach Größe der Gemeinde).
Alle wahlberechtigten Gemeindeglieder wählen die Mitglieder (je nach Größe der Gemeinde in der Regel 4 bis 12).
Amtszeit: 6 Jahre
Nächste Wahl: 2019
Letzte Wahl: Oktober 2013
Rechtliche Grundlage: Kirchenverfassung der EKM Art. 23ff. und Gemeindekirchenratsgesetz