Sie können zwischen 2 Varianten wählen, um einen Stimmzettel zu erstellen.
Variante 1 - Stimmzettel zum Selbstausdruck
Möchten Sie die Stimmzettel selbst ausdrucken? Dann finden Sie nachstehend die Formulare zur Erstellung und zum Ausdruck einer entsprechenden Kopiervorlage. Diese Möglichkeit besteht unabhängig vom zentralen Druck der Wahlunterlagen über den 30.06.2025 hinaus.
Online-Stimmzettel Gemeindekirchenrat
Online-Stimmzettel örtlicher Beirat - Werden gleichzeitig die örtlichen Beiräte gewählt, ist für jeden Beirat ein weiterer Stimmzettel zu erstellen.
Online-Stimmzettel kombiniert für den GKR und örtlichen Beirat - Mit dem kombinierten Stimmzettel können die Mitglieder im Gemeindekirchenrat und die weiteren Mitglieder im örtlichen Beirat gemeinsam gewählt werden. Nutzen Sie den kombinierten Stimmzettel nur, wenn alle Kandidierenden für die Mitarbeit im Gemeindekirchenrat bereit sind. Wenn das nicht der Fall ist, nutzen Sie die getrennten Stimmzettel für den Gemeindekirchenrat und den örtlichen Beirat.
Wird in Stimmbezirken gewählt, ist für jeden Stimmbezirk ein gesonderter Stimmzettel zu erstellen. Alle Kandidaten werden in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen aufgenommen.
In den Gemeindekirchenrat sind die Kandidierenden mit den meisten Stimmen - entsprechend der Zahl der zu wählenden Kirchenältesten - gewählt. Sie gehören dem örtlichen Beirat qua Amt an. Als die weiteren Mitglieder des örtlichen Beirates sind die Kandidierenden mit den nachfolgenden meisten Stimmen - entsprechend der festgelegten Zahl für weitere Mitglieder - gewählt.
Bitte legen Sie vor Erstellung der Stimmzettel fest, wo Wahlbriefkästen eingerichtet werden und tragen diese in die Stimmzettel ein.
Variante 2 - Zentraler Druck der Stimmzettel (diese Möglichkeit besteht nur, wenn Sie sich an "Briefwahl für alle" beteiligen)
Wenn Sie den/die Stimmzettel gemeinsam mit den Briefwahlunterlagen zentral drucken und gleich in die Briefumschläge mit den Briefwahlunterlagen einsortieren lassen wollen, dann erstellen Sie bis zum 30. Juni 2025 die Stimmzettel unter diesem Link.
Sie benötigen dazu einen Zugangscode, den Sie über den Kirchenkreis erhalten. Der Zugangscode gilt jeweils für eine Kirchengemeinde/Sprengel/Stimmbezirk. Wenn auf die Bildung von Stimmbezirken in Kirchengemeindeverbänden oder in Kirchengemeinden mit Sprengeln verzichtet wurde, dann müssen Sie mit jedem Zugangscode für jeden durch das Meldewesen technisch eingerichteten Stimmbezirk den gleichen Stimmzettel erstellen. Dieses Verfahren ist eine technische Voraussetzung, um sicherzustellen, dass die Stimmzettel in die richtigen Wahlbriefunterlagen einsortiert werden.
Hinweis: Die Struktur des Meldewesens in der EKM ergibt auch für einzelne einer Kirchengemeinde zugehörige Ortschaften jeweils eine eigene Unterdatei. Deshalb ist es möglich, dass Sie für eine Kirchengemeinde mehrere Zugangscodes erhalten. Bitte erstellen Sie unter jedem Zugangscode einen eigenen Stimmzettel (ggf. mit den gleichen Daten - s.o.). Dies ist die technische Voraussetzung, um die Daten aus dem Meldewesen mit dem Druck der Unterlagen für die GKR-Wahl zu verbinden, so dass wirklich in jeden Briefwahlumschlag auch ein Stimmzettel einsortiert wird.
Das Portal der Druckerei bietet Ihnen auch an, für den Fall, dass eine Verteilung der Briefwahlunterlagen vor Ort nicht möglich ist, auf Ihre Rechnung die Briefwahlunterlagen per Post direkt an die Wahlberechtigten zu versenden. Für jeden Wahlberechtigten entstehen Kosten von 1,39€ (brutto). Bitte prüfen Sie im Vorhinein, ob die Kirchengemeinde/der Kirchengemeindeverband die nötigen Haushaltsmittel für diese Versandart aufbringen kann. Die Rechnung erhalten Sie per E-Mail. Sie muss vor Beginn des Drucks, also bis zum 30.06.2025 beglichen werden. Für alle nicht beglichenen Rechnungen gehen die Wahlunterlagen in den Versand an die Kirchenkreise.
Sollten Sie Fragen haben oder sich nach einer abgeschlossenen Bestellung Änderungen ergeben, wenden Sie sich bitte bis zum 30.06.2025 per Mail an Sabrina Ringer (sabrina.ringer@ekmd.de). Ab dem 01.07.2025 sind keine Änderungen mehr möglich.